Kosten
Das Sitzungshonorar (50 Min.) richtet sich nach der GOP (Gebührenordnung für Psychotherapeuten, Stand 2024). Während der Langzeittherapie kann es für Privatversicherte / Beihilfeberechtigte zu Zuzahlungen kommen.
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GOP-Ziffer
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Leistung
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Gebühren
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2x 812A
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Sprechstunde, 50 min
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134,06 €
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870, 801A
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Probatorische Sitzung, 50 min
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134,07 €
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855A
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Diagnostik
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75,75 €
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860A, 801A
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Biografische Anamnese
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156,86 €
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85a
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Therapieantrag/ Bericht an Gutachter*in (je angefangene Stunde)
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67,03 €
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2x 812A, 801A
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Therapiesitzung, 50 min
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167,58 €
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Vertragspartner*in im Rahmen einer Psychotherapie sind Sie selbst. Demnach erklären Sie sich bereit, die anfallenden Behandlungsgebühren innerhalb von zwei Wochen nach Rechnungsstellung vollständig zu begleichen – unabhängig davon, ob eine Erstattung durch Ihre Krankenversicherung oder Beihilfe bereits erfolgt ist.
Private Krankenversicherung/ Beihilfe
Die Kosten für die Psychotherapie werden in der Regel übernommen. Die jeweiligen Bedingungen der PKV sind jedoch unterschiedlich. Bitte erkundigen Sie sich vorab bei Ihrer Versicherung nach Ihren Versicherungsbedingungen (z. B. ob Kosten vollumfänglich oder anteilig erstattet werden/ welche Unterlagen für eine Antragsstellung benötigt werden).
Selbstzahlende
Sie haben selbstverständlich auch die Möglichkeit, das Angebot als Selbstzahler*in wahrzunehmen. In diesem Fall entstehen für Sie keine weiteren Formalitäten. Die Abrechnung erfolgt ebenfalls nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP 2024).
Kostenerstattungsverfahren (Gesetzlich Versicherte)
Damit die Kosten im Rahmen des Kostenerstattungsverfahrens übernommen werden können, ist in der Regel nachzuweisen, dass kein Therapieplatz unter zumutbaren zeitlichen und örtlichen Bedingungen verfügbar ist. Bitte informieren Sie sich vorab bei Ihrer Krankenkasse, welche Unterlagen diese von Ihnen benötigt und beachten Sie, dass es i.d.R. zu Zuzahlungen kommt.
Ausfallhonorar
Falls Sie einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, bitte ich Sie, diesen mindestens 24 Stunden im Voraus abzusagen. Hinterlassen Sie mir hierzu bitte eine Nachricht auf meiner Mailbox. Andernfalls wird ein Ausfallhonorar fällig, welches von den Krankenkassen nicht übernommen wird.